Energieausweis

Der Energieausweis ist das Gütesiegel für den Verbrauch von Energie in Gebäuden.
Bereits seit 1. Juli 2008 ist bei Erwerb eines Hauses, welches bis 1965 erbaut wurde, ein Energieausweis erforderlich. Ab dem 1.1.2009 sind alle Hausbesitzer verpflichtet, bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung von Hauseigentum, einen verbrauchs- und bedarfsortientierten Energieausweis vorzulegen und diesen dem Käufer, Pächter oder Mieter zugänglich zu machen. Von dieser Pflicht sind nur Häuser, die als Denkmal ausgewiesen sind, ausgenommen.

Der Energieausweis sichert einen Mieter, Käufer oder Pächter in der Hinsicht ab, dass er im Vorfeld schon informiert ist, welche Energiekosten auf ihn zu kommen könnten und ob er sich für ein Haus entscheidet oder nicht. Er ermöglicht einen Vergleich zwischen den verschiedenen Objekten. Einen Energieausweis benötigt man gesetzlich erst, wenn man ein Haus verkaufen, verpachten oder vermieten will. Alle anderen Auskünfte entsprechend nicht der Realität.

Für den Hauseigentümer ist so ein Energieausweis der Nachweis, ob er sein Gebäude evtl. mit Dämmung, neuen Fenstern oder neuer Heizungsanlage nachrüsten sollte, um Energiekosten zu senken. Grundlagen und Inhalt eines Energieausweises sind in der EnEV (Energiesparverordnung) ersichtlich und geregelt. Ein Energieausweis sollte möglichst nur von einem Energieberatungsunternehmen ausgestellt werden, welches über jahrelange Erfahrungen und die entsprechende Software verfügt.

Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, diese Werte selbst zu ermitteln und an eine zur Ausstellung der Energieausweise zuständige Stelle zur weiteren Bearbeitung zu senden. Es wird allerdings empfohlen, sich wegen der korrekten Erstellung doch lieber an ein Fachunternehmen zu wenden.
Bei der Erstellung eines Energieausweises kann der Kunden auf einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis zurück greifen. Es gibt eine Einschränkung. Für altere unsanierte Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen und bei Neubauten sind Bedarfsausweise auszustellen. Hierbei gilt noch eine Übergangsfrist.
Bei einem Bedarfsausweis wird der Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage der vorhandenen Heizung und des Warmwassers und der Bausubstanz ermittelt. Bei einem Verbrauchsausweis erfolgt die Erstellungen allein auf Grundlage der Bausubstanz und der Verbraucherdaten der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasserbereitung. Hierbei werden auch ein längerer Gebäudeleerstand und das Klima berücksichtig.
Ein eingesetztes Tacho-Label (Nachweis auf Tachoband) macht den Vergleich mit anderen Gebäuden möglich.
Die Gültigkeit eines Energieausweises nach EU-Gebäuderichtlinien beträgt 10 Jahre. Eine Neubeantragung ist nach einer Sanierung empfehlenswert.

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1 comment April 1st, 2009

1 Comment Add your own
  • 1. Der Energieberater&hellip  |  April 8th, 2009 at 11:58

    [...] auf jeden Fall achten. Mit einer Energieberatung ist in der Regel die Datengrundlage für den Energiebedarfsausweiß geschaffen und somit eine Ausweißerstellung für einen qualifizierten Energieberater [...]

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